Erkrankung oder Fernbleiben aus zwingendem Grund (Bestimmungen der VSO)
Krankmeldung: Nur wer akut krank ist, kann von den Erziehungsberechtigten von der Schulpflicht befreit werden.
Unterrichtsbefreiung: Schüler*innen können darüber hinaus auf Antrag vom Unterricht befreit werden,
z. B. wegen eines Arztbesuches bei nicht-akuter Erkrankung (siehe Antrag auf Unterrichtsbefreiung)!
Download: Antrag auf Unterrichtsbefreiung
Urlaub der Eltern ist kein Grund für eine Unterrichtsbefreiung. Planen Sie bitte rechtzeitig gemäß Ferienordnung.
Krankmeldung
- muss am Morgen des 1. Krankheitstages erfolgen; am besten vor 8.00 Uhr
- seit Oktober 2023 auch über den Schulmanager möglich (siehe Anleitung)
- auch per Fax 08238 999 10
- oder telefonisch 08238 999 0 / Anhausen: 08238 777 5
- oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- kann schriftlich auch über eine*n Mitschüler*in direkt im Sekretariat abgeben werden
- Am Ende der Erkrankung muss der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung über den gesamten Erkrankungszeitraum vorgelegt werden (siehe Krankmeldung)!
Ärztliches Attest
Ist nicht notwendig, kann aber von der Lehrkraft/der Schulleitung verlangt werden, wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen.
Bei angesagten Proben/Prüfungen in Abschlussklassen ist generell ein ärztliches Attest vorzulegen.