Erkrankung oder Fernbleiben aus zwingendem Grund 

Krankmeldung: Nur wer akut krank ist, kann von den Erziehungsberechtigten von der Schulpflicht befreit werden.

(Krankmeldungen über den Schulmanager)

Unterrichtsbefreiung: Schüler können darüber hinaus im Schulmanager auf Antrag vom Unterricht befreit werden.

Bitte frühzeitig beantragen.

Urlaub der Eltern ist kein Grund für eine Unterrichtsbefreiung. Planen Sie bitte rechtzeitig gemäß Ferienordnung.

 

Krankmeldung

muss am Morgen des 1. Krankheitstages vor 8.00 Uhr online über den Schulmanager erfolgen; (siehe Anleitung)

 

Ärztliches Attest

ist nicht notwendig, kann aber von der Lehrkraft/der Schulleitung verlangt werden, wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen.

Bei angesagten Proben/Prüfungen in Abschlussklassen ist generell ein ärztliches Attest vorzulegen.