Wichtige Informationen für den Mittleren Schulabschluss an der Mittelschule in Bayern
Die Abschlussprüfung besteht
- 1. im Fach Deutsch aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung in Form eines Referats,
- 2. im Fach Mathematik aus einer schriftlichen Prüfung,
- 3. im Fach Englisch aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung,
- 4. aus einer Projektprüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Lerninhalten des Fachs Wirtschaft und Beruf (WiB) sowie des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 10 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfachs.
Bewertung der Leistungen
Vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung sind die Jahresfortgangsnoten in den Prüfungsfächern einschließlich des Fachs Wirtschaft und Beruf und des berufsorientierenden Wahlpflichtfachs festzusetzen und den Schülerinnen und Schülern mitzuteilen.
Die schriftliche Leistung wird im Verhältnis zur mündlichen Prüfung im Fach Deutsch 3:1, im Fach Englisch 2:1 gewichtet.
Die Projektprüfung wird doppelt gewichtet.
Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen,
1. in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre,
2. in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.
Im Projekt findet keine mündliche Prüfung statt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn nicht mehr als ein Fach mit "mangelhaft" benotet worden ist.
Die Prüfung ist nicht bestanden bei
- 1. Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
- 2. Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
- 3. Gesamtnote 6 im Fach Deutsch,
- 4. Note 6 in der Projektprüfung.
Prüfungsfächer: Deutsch, Mathematik, Englisch, WiB, WiK und Wirtschaft/ES/Technik (Projektprüfung)
Abschlussfächer: alle Fächer außer Sport
Schülerinnen und Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach oder Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern kann vom Prüfungsausschuss Notenausgleich gewährt werden, wenn sie
1. in einem Abschlussfach die Gesamtnote 1 oder
2. in zwei Abschlussfächern die Gesamtnote 2 oder
3. in drei Abschlussfächern die Gesamtnote 3
erreicht haben. Bei Note 6 in Deutsch ist kein Ausgleich möglich. Die Gesamtnote im Projekt ist als Gesamtnote in zwei Abschlussfächern zu werten.
Wie wird die Gesamtnote berechnet?
- Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote sind gleichwertig (Verhältnis 1:1)
- im Zweifelsfall (z. B. 2,5) überwiegt die Prüfungsnote
Weitere Informationen zur Abschlussprüfung: